eine Verfahrensdokumentation bringt Sicherheit
wer einen Foodtruck oder Imbiss betreibt und keine elektronische Kasse einsetzt, kann eine offene Ladenkasse einsetzen. Beim Gespräch mit dem Steuerberater bzw. Steuerberaterin sollten erforderliche Maßnahmen besprochen werden. Erforderlich ist vor Betriebsbeginn den Kassenbestand zu erfassen, und nach Betriebsende den Barbestand zu zählen und zu dokumentieren. Die tägliche Aufzeichnung in einem Kassenbuch ist notwendig. Eine Aufzeichnung über Eigenverbrauch und Verlust ist vorteilhaft. Eine Zählliste über die verkauften Einheiten wird für mehr Klarheit sorgen.
In Zusammenarbeit mit Beratern ist die Erstellung einer Verfahrensdokumentation von großem Vorteil. Sie unterstützt bei der täglichen Arbeit, bringt Sicherheit für die MitarbeiterInnen, gibt Handlungsanweisungen, damit ein ordentlicher Geschäftsbetrieb und der Umgang mit Bargeld und Kasse geregelt ist. Das richtige Verhalten gegenüber Aufsichtspersonen gehört selbstverständlich zum Inhalt.